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   BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 69/85   

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https://dejure.org/1986,10604
BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 69/85 (https://dejure.org/1986,10604)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1986 - 5 AZR 69/85 (https://dejure.org/1986,10604)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1986 - 5 AZR 69/85 (https://dejure.org/1986,10604)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.06.1986 - 5 AZR 365/85

    Mutterschutz - Mutterschaftsgeld - Arbeitszeit - Schutzfrist - Minderung der

    Auszug aus BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 69/85
    So ist für die Höhe des Zuschusses zu berücksichtigen, wenn durch wirksame vertragliche Absprache die Arbeitszeit von einem innerhalb der Schutzfristen liegenden Zeitpunkt ab mit entsprechender Minderung der Vergütung herabgesetzt ist (BAG Urteil vom 11. Juni 1986 - 5 AZR 365/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 550/85

    § 14 MuSchG

    Auszug aus BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 69/85
    Ferner hat der Senat entschieden, daß die von einer rechtmäßigen Aussperrung betroffene Frau für die Dauer der Aussperrung von dem Arbeitgeber keinen Zuschuß verlangen kann (BAG Urteil vom 22. Oktober 1986 - 5 AZR 550/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 733/85

    Bezugszeitraum - Nettoverdienst - Nettogehalt - Zuschuß - Steuerlicher Freibetrag

    Auszug aus BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 69/85
    Daß die Wahl der Lohnsteuerklasse I durch Umstände bedingt war, die zu rechtlichen Bedenken führen könnten, ist von der Beklagten nicht geltend gemacht worden (vgl. dazu das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des BAG vom 22. Oktober 1986 - 5 AZR 733/85 -).
  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20

    Lohnsteuerklasse eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

    Anders als bei Geltung des Lohnausfallprinzips ist nicht darauf abzustellen, welcher Verdienst in der Zeit ausgefallen wäre, für den ein Lohnersatz- oder Lohnfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber besteht (vgl. BAG 22. Oktober 1986 - 5 AZR 69/85 - zu 2 a der Gründe) .
  • BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 130/89

    Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts für die Berechnung des Zuschusses zum

    So hatte der Senat auch schon früher abgelehnt, den Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Absicherung der Frau, die während der Schutzfristen grundsätzlich keine Besserstellung erfahren soll, heranzuziehen, wenn aufgrund einer Änderung der Lohnsteuerklasse sich bei Bezug des Arbeitslohns während der Beschäftigungsverbote ein niedrigerer Nettolohn ergeben hätte (BAG Urteil vom 22. Oktober 1986 - 5 AZR 69/85 -, n.v.).
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